Ist zwar schon ein paar Monate her aber im Sommer vielleicht übersehen worden.
Wer in den letzten Jahren ein Netflix-Abo hatte, kann sich mit einem Musterschreiben der Agentur WBS Law bis zu 200 Euro zu viel gezahlter Beiträge seit 2019 zurückholen. Das Landgericht in Köln hat im Mai 2025 zugunsten eines Kunden entschieden, der dagegen geklagt hatte. Auf dieses Urteil kann man sich berufen und ebenfalls durch die unwirksame Preiserhöhung zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen.
Quelle Verbraucherzentrale-Niedersachen: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/netflix-muss-ueberhoehte-preise-erstatten-urteil-vom-landgericht-koeln-staerkt (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/netflix-muss-ueberhoehte-preise-erstatten-urteil-vom-landgericht-koeln-staerkt)